Auf Grund einer Polizeiverordnung aus dem Innenministerium von Baden-Württemberg die am 24.01.2012 in Kraft getreten ist, darf man keine Himmelslaternen, manchmal auch Skyballone genant, in den Himmel steigen lassen.
Wird diese Verordnung nicht eingehalten, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann bis zu 5.000 € Geldstrafe kosten.(Genaueres erfahren Sie im Bürgerservice für Sicherheit und Ordnung, Stuttgart.)
Die Magie der schwebenden Lichter am Himmel bezaubert den Betrachter – doch die Laternen fliegen unkontrolliert durch die Luft und verursachen immer öfter kostspielige Schäden.
Hat es lange Zeit nicht geregnet, können trockene Wiesen oder Bäume Feuer fangen. Immer wieder werden Häuser in Brand gesetzt und schwere körperliche Schäden verursacht.
Dabei wollten Sie nur mit Ihren Gästen einen romantischen Moment auf ihrer Hochzeit genießen.
Die Gesetzesgrundlage ist offensichtlich so, daß die Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich für einen Schaden aufkommt. Im Zweifelsfall bleiben Sie auf den Kosten Sitzen und sind am Ende noch finanziell ruiniert.
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Ihr Victor Blank